SV Dr. Schott
Sachverständiger für Anthropologische Vergleichsgutachten
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Tätigkeitsfelder
Gutachten für Gerichte

Geschwindkeitsüberschreitungen / Abstandsmessungen / Rotlichtverstöße

Die grundsätzliche methodische Vorgehensweise hinsichtlich der Erstattung eines Identitätsgutachtens bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen sowie PKW-Abstandsmessungen unterteilt sich in zwei Phasen.

Phase 1:  Nach dem Erhalt der betreffenden Akte inkl. der Radarfotos werden zunächst allein anhand der in den Akten befindlichen Radarfotos oder neu angefertigter Hochglanzfotos alle diagnostisch bedeutsamen Merkmale des Fahrers erfasst, um eine detaillierte Beschreibung der Formprägungen der erkennbaren Gesichtsmerkmale zu erlangen. Mit diesen umfangreichen vorbereitenden Tätigkeiten ist die erste Phase der Begutachtung abgeschlossen.

Phase 2: Für die Erstattung des Identitätsgutachtens wird zu einem vereinbarten Hauptverhandlungstermin der Betroffene geladen, um im direkten Vergleich (persönliche Inaugenscheinnahme) zu den bereits ausschließlich anhand der Fotografien erfassten Merkmalen Abweichungen bzw. Gleichheiten von Formprägungen zu denjenigen des Fahrers festzustellen (hier wird die Vergleichsperson / der Betroffene direkt mit der Fahrerperson verglichen; Nicht-Anthropologen fertigen sich ein Foto zum Vergleich an). Das Vergleichsgutachten wird dann, nach einer Überprüfungsphase, während der Verhandlung mündlich erstattet und dabei alle Merkmalsprägungen, die Grundlage für des Gutachtenergebnis darstellen, vorgetragen. Sollte zusätzlich nach erfolgtem Hauptverhandlungstermin noch ein schriftliches Gutachten abgefasst werden, wird dies im Nachgang eingereicht.

Für den Fall, bei dem ein Betroffener bzw. ein Verteidiger vor einer Hauptverhandlung ein schriftliches Vergleichsgutachten erstellen lassen will, kann dies durch einen Termin zur Inaugenscheinnahme (Fotoerstellung) auf einer Polizeidienststelle (dieser Ort wird lediglich als Anlaufstelle ausgewählt) erfolgen. Diese Vorgehensweise setzt allerdings voraus, dass ein Betroffener diesen Termin auf seinen Wunsch hin wahrnimmt und mitwirkt.

Eine Unterscheidung von eineiigen Zwillingen im Vergleich zu einem Fahrer auf einem Überwachungsfoto ist ebenfalls möglich. Für den Identitätsvergleich müssen jedoch beide Personen zur Verfügung stehen.

Bank-/Tankstellenraub und Geldautomatenbetrug

Im Rahmen von Raubdelikten / Geldautomatenbetrug werden von einer tatverdächtigen Person Vergleichsaufnahmen genau so erstellt, wie die von der Raumüberwachungskamera aufgenommenen Lichtbilder den Täter zeigen, d.h. mit exakt dem gleichen Blickwinkel. Dazu ist es nicht notwendig, eine Tatrekonstruktion in der betroffenen Bank selbst durchzuführen, da die langjährigen Erfahrungen gezeigt haben, dass diese nachträglich erstellten Lichtbilder sich für einen Merkmalsvergleich als wenig geeignet erweisen. Deshalb ist es ausreichend, die vergleichenden Fotografien in der Fotoabteilung eines jeweiligen Polizeipräsidiums oder in der JVA anzufertigen.