Tätigkeitsfelder
			Gutachten für Gerichte
			Geschwindkeitsüberschreitungen / Abstandsmessungen / 
			Rotlichtverstöße
			
			Die 
			grundsätzliche methodische Vorgehensweise hinsichtlich der 
			Erstattung eines Identitätsgutachtens bei 
			Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen sowie 
			PKW-Abstandsmessungen unterteilt sich in zwei Phasen.
			
			Phase 1:  
			Nach dem Erhalt der betreffenden Akte inkl. der Radarfotos werden 
			zunächst allein anhand der in den Akten befindlichen Radarfotos oder 
			neu angefertigter Hochglanzfotos alle 
			diagnostisch bedeutsamen Merkmale des Fahrers erfasst, um eine 
			detaillierte Beschreibung der Formprägungen der erkennbaren 
			Gesichtsmerkmale zu erlangen. Mit diesen umfangreichen 
			vorbereitenden Tätigkeiten ist die erste Phase der Begutachtung 
			abgeschlossen.
			
			Phase 2: 
			Für die Erstattung des Identitätsgutachtens wird zu einem 
			vereinbarten Hauptverhandlungstermin der Betroffene geladen, um im 
			direkten Vergleich (persönliche Inaugenscheinnahme) zu den bereits ausschließlich anhand der 
			Fotografien erfassten Merkmalen Abweichungen bzw. Gleichheiten von 
			Formprägungen zu denjenigen des Fahrers festzustellen (hier wird die 
			Vergleichsperson / der Betroffene direkt mit der Fahrerperson 
			verglichen; Nicht-Anthropologen fertigen sich ein Foto zum Vergleich 
			an). Das 
			Vergleichsgutachten wird dann, nach einer Überprüfungsphase, während 
			der Verhandlung mündlich erstattet und dabei alle Merkmalsprägungen, 
			die Grundlage für des Gutachtenergebnis darstellen, vorgetragen. 
			Sollte zusätzlich nach erfolgtem Hauptverhandlungstermin noch ein 
			schriftliches Gutachten abgefasst werden, wird dies im Nachgang 
			eingereicht.
			Für den Fall, bei dem ein Betroffener bzw. ein 
			Verteidiger vor einer Hauptverhandlung ein schriftliches 
			Vergleichsgutachten erstellen lassen will, kann dies durch einen 
			Termin zur Inaugenscheinnahme (Fotoerstellung) auf einer 
			Polizeidienststelle (dieser Ort wird lediglich als Anlaufstelle 
			ausgewählt) erfolgen. Diese Vorgehensweise setzt allerdings voraus, 
			dass ein Betroffener diesen Termin auf seinen Wunsch hin wahrnimmt 
			und mitwirkt.
			
			Eine 
			Unterscheidung von eineiigen Zwillingen im Vergleich zu einem Fahrer 
			auf einem Überwachungsfoto ist ebenfalls möglich. Für den 
			Identitätsvergleich müssen jedoch beide Personen zur Verfügung 
			stehen.
			Bank-/Tankstellenraub und Geldautomatenbetrug
			
			Im Rahmen von Raubdelikten / Geldautomatenbetrug werden von 
			einer tatverdächtigen Person Vergleichsaufnahmen genau so erstellt, 
			wie die von der Raumüberwachungskamera aufgenommenen Lichtbilder den 
			Täter zeigen, d.h. mit exakt dem gleichen Blickwinkel. Dazu ist es 
			nicht notwendig, eine Tatrekonstruktion in der betroffenen Bank 
			selbst durchzuführen, da die langjährigen Erfahrungen gezeigt haben, 
			dass diese nachträglich erstellten Lichtbilder sich für einen 
			Merkmalsvergleich als wenig geeignet erweisen. Deshalb ist es 
			ausreichend, die vergleichenden Fotografien in der Fotoabteilung 
			eines jeweiligen Polizeipräsidiums oder in der JVA anzufertigen.