Methodik
			Erstellung von Identitätsgutachten
			
			Das 
			Vergleichsgutachten basiert auf der Merkmalsvielfalt des 
			menschlichen Körpers, da gerade die Variabilität einzelner 
			Formprägungen an einer Person als individuell und in ihrer 
			Kombination einmalig bezeichnet werden können. Auch wenn beim 
			Identitätsgutachten nach dem Ausschlussprinzip nach 
			Merkmalsabweichungen gesucht wird, liegt der entscheidende 
			Unterschied eines solchen Vergleichsgutachtens zu den seit mehr als 
			50 Jahren von Anthropologen erstatteten Vaterschaftsgutachten darin, 
			dass die diagnostisch bedeutsamen Merkmalsprägungen, soweit es den 
			Nachweis der Identität angeht, nicht nur im Hinblick auf ihre 
			Ähnlichkeit, sondern hinsichtlich ihrer Identität - also 
			Merkmalsgleichheit - untersucht werden. Demnach besitzt das 
			Identitätsgutachten auch eine wesentlich höhere Beweiskraft als ein 
			Vaterschaftsgutachten.
			
			Hinsichtlich der angewandten wissenschaftlichen Methodik 
			sei kurz erläutert, dass es sich hierbei um eine polysymtomatische 
			Ähnlichkeitsanalyse handelt, bei der die vergleichende Detailanalyse 
			im Zusammenhang mit der forensischen Sachverhaltsforschung steht und 
			nach dem Ausschlussprinzip Merkmalsabweichungen gesucht werden.
			
			
			
			Bei einigen Gutachtern wird fälschlicherweise eine pauschale 
			Anmerkung getroffen, dass Richtlinien einer bestimmten Arbeitsgruppe 
			für alle Identitätsgutachter bindend seien. Dies trifft nicht zu! 
			Die von einer Arbeitsgruppe intern aufgestellten Richtlinien gelten 
			naturgemäß nur für die der AG angehörenden Mitglieder und haben 
			keine allgemeine bindende Gültigkeit. In diesem Zusammenhang darf in 
			aller Kürze darauf hingewiesen werden, dass die gutachterliche 
			Arbeit im Rahmen von Identitätsprüfungen (anthropologische 
			Vergleichsgutachten) schon seit Beginn an (sechziger Jahre) nach 
			anthropologischen erbbiologischen und mithin allgemeingültigen 
			anerkannten Grundlagen erstattet wird und somit nicht erst Ende der 
			neunziger Jahre neu aufgestellt wurden.
			Nachweis / Ausschluss
			
			Als 
			Grundlagenmaterial stehen für die Erstattung eines anthropologischen 
			Vergleichsgutachtens Fotografien oder Videoaufzeichnungen zur 
			Verfügung, wobei deren Qualität eine entscheidende Rolle 
			hinsichtlich der Verwertbarkeit spielt. In diesem Zusammenhang hat 
			es sich immer wieder gezeigt, dass das Qualitätsmaß aus 
			gutachterlicher Sicht ein anderes darstellt, als die Qualitätsangabe 
			eines Laien. Aus diesem Grund sollten bereits bei der 
			Materialsichtung - vor Beginn der Erstellung eines 
			Vergleichsgutachtens - alle verfügbaren Fotografien zwecks Auswahl 
			und Bewertung zur Verfügung gestellt werden.
			Gutachten zur 
			Entlastung einer Straftat
			
			In der gutachterlichen Praxis zeigt es sich immer wieder, dass 
			sich der Tatverdacht zu Unrecht gegen eine Person richtet. So konnte 
			bereits in vielen Fällen die Unschuld und mithin eine beweiskräftige 
			Entlastung mit Hilfe eines anthropologischen Vergleichsgutachtens 
			festgestellt werden.