Zur Person
			
				
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					Dr. phil. nat. 
					Cornelius Schott 
					Humanbiologe und Fachanthropologe 
					Sachverständiger für anthropologische Vergleichsgutachten 
					seit 1988 | 
				
			
			
			
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				Praktische Spezialausbildung zur Identitätsbegutachtung sowie 
				der erbbiologischen Vaterschaftsbegutachtung bei Dr. G. Lange
				
				am Institut für Anthropologie und Humangenetik der Universität 
				Frankfurt am Main
				 
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Zusätzlich spezifische 
				Anatomieausbildung (Medizin Frankfurt am Main)
				 
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Promotion in der Anthropologie in 
				Frankfurt am Main
				 
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Dozent 
				und wissenschaftlicher Mitarbeiter seit 1988
				am Institut für Anthropologie und Humangenetik der Universität 
				Frankfurt am Main
				 
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				Betreuung von Examens- und Diplomarbeiten sowie Promotion 
				am Institut für Anthropologie und Humangenetik der Universität 
				Frankfurt am Main
				 
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				Gründungsmitglied des IFI (Institut 
				für Identitätsforschung)
				 
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Vorträge an Landeskriminal- und 
				Polizeischulen bundesweit, in Österreich und in der Schweiz zum Thema der 
				Identitäts-Gutachten
				 
			
			Ausbildung
			
			Voraussetzungen und 
			Grundlagen zur Ausbildung von anthropologischen Sachverständigen
			
			Aufgrund des Umstandes, dass insbesondere 
			in den vergangenen fünf bis zehn Jahren auch fachfremde Personen 
			anthropologische Vergleichsgutachten erstatten, soll an dieser 
			Stelle ausdrücklich auf die Ausbildungsgrundlagen eines 
			Sachverständigen hingewiesen werden, die als Grundvoraussetzung für 
			die Erstellung von anthropologischen Identitätsgutachten zwingend 
			eingehalten werden müssen. 
			Zu anfangs ist deshalb darauf 
			hinzuweisen, dass ein Sachverständiger für die Erstellung von 
			Identitätsgutachten grundsätzlich ein Studium der Anthropologie 
			(Biologie) absolviert haben muss und nicht nur das der Medizin, wie 
			mitunter fälschlicherweise angenommen wird. Eine Ausnahme bilden die 
			amtlichen Kriminalisten (beispielsweise BKA) insofern, als diese 
			ausschließlich auf dem Gebiet der Identitätsbegutachtung arbeiten 
			und eine langjährige Ausbildungsgrundlage im Hinblick auf die 
			spezifische Thematik der Anthropologie über die menschliche Gestalt 
			aufweisen können. In diesem Zusammenhang ist deutlich darauf 
			hinzuweisen, dass eine vergleichsweise kurze Ausbildungszeit, wie es 
			beispielsweise in Form eines ein- bis zweiwöchigen Lehrganges oder 
			durch mehrwöchige Begleitung eines Gutachters erfolgen könnte, keine 
			Befähigung zum anthropologischen Sachverständigen bedeutet. Vielmehr 
			muss eine mehrjährige Befassung des Identitätsgutachters unter 
			Anleitung eines Mentors erfolgen, der ständig und hauptberuflich mit 
			der vergleichenden Merkmalsanalyse beschäftigt ist, wodurch dann 
			erst die notwendigen Grundlagen für ein selbständiges Arbeiten als 
			Sachverständiger erlangt werden kann. Die darüber hinaus bei den 
			fachspezifisch ausgebildeten anthropologischen Sachverständigen 
			vorhandene Erfahrung auf dem Gebiet der erbbiologischen 
			Abstammungsprüfung muss auch den Identitätsgutachtern bekannt sein, 
			so dass keinerlei Wissenslücken bei der Bewertung von 
			Identitätsfragen aufkommen. Dazu gehören auch insbesondere die 
			Kenntnis über die bisher übermittelten Häufigkeitsverteilungen 
			(Empirische Reihenuntersuchung) von Merkmalsprägungen des Gesichtes, 
			der Ohren, der Hände und der Körpergröße, ohne die eine 
			Gutachtenerstattung gar nicht möglich wäre. An dieser Stelle sei 
			auch noch der Hinweis gestattet, dass es auf dem Gebiet der 
			anthropologischen Sachverständigen keine so genannten 
			„Akkreditierungen von Gutachtern“ oder gar „zugelassenen Gutachtern“ 
			gibt. Hierbei werden immer nur seitens des Gerichtes die 
			Sachverständigen bestellt und beauftragt, ein Vergleichsgutachten zu 
			erstatten. Abschließend ist noch anzumerken, dass die genannten 
			Institutionen (Gerichte etc.) für die Gewährleistung einer 
			objektiven und fachgerechten Gutachtenerstattung prüfen sollten, ob 
			die vorgenannten Voraussetzungen eines Gutachters zugrunde liegen 
			und diese ggf. belegen lassen.