SV Dr. Schott
Sachverständiger für Anthropologische Vergleichsgutachten
Telefon 06184 63036 / Email info(ät)sv-dr-schott.de

Identitätsgutachten

Anthropologische Vergleichsgutachten klären die Identitätsfrage von Personen zum Beispiel bei

  • Radar- und Abstandsmessungen

  • Rotlichtverstößen

  • EC-Karten-Betrug

  • Bankraub

  • Tankstellenbetrug

  • Personalausweisfälschungen

  • Vaterschaftsüberprüfungen

In der modernen Anthropologie nimmt die vergleichende Identitätsbegutachtung im Rahmen der gerichtlichen Beweisführung und mithin die forensische Gutachtertätigkeit eine immer wichtigere Rolle ein. Dabei spielen die Merkmalsvielfalt des Menschen einerseits wie auch die genetische Verwandtschaft und mithin Ähnlichkeit von Formprägungen andererseits eine große Rolle.

Das Identitätsgutachten besitzt in der heutigen Zeit einen sehr großen Stellenwert, da in erster Linie seitens der Gerichte und polizeilichen Behörden die Frage nach der Identität von Personen im Vergleich mit Lichtbildern gestellt wird. Insbesondere in der gerichtlichen Praxis werden die anthropologischen Vergleichsgutachten zur Urteilsfindung als objektive Beweismittel in Anspruch genommen und angefordert. Unabhängig davon, ob es sich um Lichtbilder aus Raum-/Videoüberwachungsanlagen oder bei Verkehrsdelikten handelt, kann die Identität durch einen morphologischen Merkmalsvergleich geklärt werden. Auch Identitätsvergleiche anhand von Passbildern oder Abstammungsanalysen mit Hilfe von Fotografien werden bei Identitätsprüfungen bearbeitet.

Bereits 1961 waren es die Anthropologen, die in einem anthropologischen Vergleichsgutachten zur Klärung der Identitätsfrage zwischen der Anastasia Romanov und der Romanova Schanzkowski beitragen konnten.

Auch die Tatsache, dass eine Ähnlichkeit, ja sogar teilweise sehr große Ähnlichkeiten, zwischen nicht verwandten Personen "scheinbar" existieren, hat die Identitätsbegutachtung mit Hilfe eines objektiven Merkmalsvergleichs (Detailanalyse) immer mehr an Bedeutung gewinnen lassen. In diesem Zusammenhang ist unter anderem das so genannte "Doppelgängerphänomen" zu nennen, bei dem bei einer ganzheitlichen Betrachtung die subjektive Meinung der Übereinstimmung zweier verschiedener Personen vermittelt wird. Diese scheinbare Übereinstimmung erweist sich jedoch bei sorgfältiger, objektiver Analyse in allen Einzelkriterien als Täuschung, die durch die Prägnanztendenz unserer Wahrnehmung entsteht.