Stellungnahme
zu Medienberichten im Fall Stellwag
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						 Falsch ist:  | 
						
						 Richtig ist:  | 
					
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						 Herr Stellwag saß 8 Jahre unschuldig wegen Bankraub im Gefängnis.  | 
						
						 Herr Stellwag wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen Untreue zu einer Einzelstrafe von 3 Jahren verurteilt, die nicht aufgehoben wurde. Ferner saß er 5 Jahre unschuldig wegen Bankraubes im Gefängnis.  | 
					
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						 Der Sachverständige identifizierte Herrn Stellwag eindeutig als Täter. 
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						 Im abschließenden Gutachtenergebnis wurde das Prädikat “mit sehr großer Wahrscheinlichkeit“ vergeben, was nicht die letzte Sicherheit bedeutet.  | 
					
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						 Der Sachverständige hat Herrn Stellwag zu 8 Jahren Haft verurteilt.  | 
						
						 Das Urteil in einem Prozess wird von einem oder mehreren Richter/n bestimmt und nicht von einem Sachverständigen. Nur der/die Richter sind in der Lage, alle Fakten und Indizien sowie auch Zeugenaussagen zu beurteilen und dann erst eine Entscheidung zu fällen.  | 
					
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						 Herr Stellwag behauptet, der Sachverständige habe während der Gerichtsverhandlung zu ihm gesagt: “...geben Sie es doch zu, Sie sind der Täter“. 
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						 Ein derartiger Ausspruch wurde vom Sachverständigen während der damaligen Hauptverhandlung nie ausgesprochen. Keiner der Beteiligten (Richter, Staatsanwaltschaft, Verteidiger von Herrn Stellwag) können sich an eine solche Aussage erinnern.  | 
					
| ... dass der Sachverständige in der Sendung "Wetten dass" bei einer "Ohr-Wette" mitgewirkt hat. | 
						 ... dass der Sachverständige niemals in einer öffentlichen "Wetten dass"-Sendung aufgetreten ist oder in sonst irgendeiner Art und Weise mitgewirkt hat.  |